Gefährdungsbeurteilungen nach 42. BImSchV für Kühltürme & Verdunstungskühlanlagen (oder Muster zum Selbsterstellen)
Sie betreiben einen Kühlturm oder eine Verdunstungskühlanlagen, die der 42. BImSchV (sogenannte Legionellenverordnung) unterliegen? Sie müssen für eine Bestandsanlage, Neuanlage oder aufgrund einer Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme eine Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV für Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen erstellen?
Wir beraten Sie hierzu gerne, erstellen für Sie eine professionelle, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung gemäß 42. BImSchV bzw. VDI 2047 oder stellen Ihnen auf Wunsch Muster-Gefährdungsbeurteilungen zum Selbsterstellen zur Verfügung.
„Wir erstellen für Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen nach der 42. BImSchV für Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen, RLT-Anlagen und Nassabscheider. Für preisbewusste Betreiber stellen wir eine Muster-Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. So können Sie diese gesetzeskonform und einfach selbst erstellen!“
Die Vorteile unserer Gefährdungbeurteilung im Überblick:
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WISSENSWERTES ZUR GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG GEMÄSS 42. BIMSCHV
Als rechtliche Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilungen gelten unter anderem die 42. BImSchV, § 4 des Arbeitsschutz Gesetzes sowie die Richtlinie VDI 2047. Aber auch die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die Gefahrstoff Verordnung (GefStoffV) legen hierfür die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Ihren Kühlturm und Ihre Verdunstungskühlanlage in Bezug auf ihre hygienischen Gefährdungen zu bewerten und auf dieser Basis Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Gefahrenabwehr bzw. Prävention ergreifen zu können. Dadurch minimieren sich auch die Haftungsrisiken für Sie als Betreiber. Denn im Kühlwasser können Legionellen enthalten sein, die ein hohes Risiko für die Gesundheit darstellen, wie viele Epidemien, zum Beispiel 2013 in Warstein, zeigen.
42. BImSchV Gefährdungsbeurteilung: Gesetzliche Pflichten
Die neue Bundesimmisionsschutzverordnung gilt seit August 2017. Für Bestandsanlagen, also Anlagen, die vor dem 19. August 2017 errichtet und vor dem 19. Februar 2018 in Betrieb genommen wurden, ist eine Gefährdungsbeurteilung bei einer sogenannten Wiederinbetriebnahme eine gesetzliche Pflicht. Eine Wiederinbetriebnahme liegt z. B. vor, wenn Lage, Beschaffenheit oder Betrieb der Anlage geändert wurden, was sich auf die Vermehrung oder die Ausbreitung von Legionellen auswirken kann. Das kann bereits bei einem Wechsel des Biozids, neu in Betrieb genommenen Wasseraufbereitungsanlagen oder wesentlichen Veränderungen bei der Wasserführung, z. B. durch neu zu kühlende Maschinen, der Fall sein. Bei einer Inbetriebnahme sogenannter Neuanlagen ist eine Gefährdungsbeurteilung immer durchzuführen. Neuanlagen sind alle Anlagen, die keine Bestandsanlagen sind. Alle Anlagen, die nach dem 19. August 2017 errichtet wurden, gelten demnach als Neuanlagen.
Weiter muss bei Gefährdungsbeurteilungen für Kühltürme und Verdunstungskühler mindestens eine hygienisch fachkundige Person beteiligt sein, die eine Schulung zum Erwerb der hygienischen Fachkunde nachweisen kann, die den Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 Blatt 4 entspricht. Neben der Gefährdungsanalyse müssen nach der Immisionsschutzverordnung außerdem ein Betriebstagebuch geführt und regelmäßige Laboruntersuchungen des Wasch- oder Kühlwassers durchgeführt werden. Nur so können Gefährdungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter vermieden werden.
Wichtig: Die 42. BImSchV ist nicht nur eine Richtlinie, sondern muss als Gesetz zwingend umgesetzt und dokumentiert werden. Andernfalls drohen hohe Strafen.
Wesentliche Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung im Sinne der 42. BImSchV sind die Risikoanalyse und die Risikobewertung, die das potenzielle Schadensausmaß, das hygienische Risiko für die Gesundheit und die Eintrittswahrscheinlichkeit von hygienischen Risiken der Anlagen betrachten und daraus erforderliche Maßnahmen ableiten. Auf Basis dieser Informationen erstellen wir ein fundiertes Gutachten und erklären Ihnen detailliert, wie es weitergeht.
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse identifiziert die kritischen Stellen und Zustände der Anlage, die ein Risiko für die Gesundheit darstellen könnten. Als Basis dient eine vollständige Dokumentation des Systems und eventueller Änderungen, die den Bau oder Betrieb betreffen.
Checkliste: Folgende Angaben müssen in der Gefährdungsbeurteilung enthalten sein
- Anlagenschema
- Dokumentation der technischen Daten
- Dokumentation der eingesetzten Werkstoffe
- Behandlungsprogramme
- Informationen zur Betriebsweise
- Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle
- Informationen zur Wasserbeschaffenheit
- Bewertung des Aufstellorts im Hinblick auf mögliche Exposition und Gefährdungen
Risikobewertung
Hier geht es darum, das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit der hygienischen Risiken der Anlage zu bewerten. Wenn die Untersuchungsergebnisse von der Norm abweichen, sollten geeignete Maßnahmen zur Prävention ergriffen werden.
Solche Maßnahmen könnten beispielsweise folgende sein:
- Anpassung von Bioziden (ggf. Menge und Art)
- Erhöhung der Absalzung
- Regelmäßiger Wassertausch
- Reinigung und Desinfektion von Anlagenteilen
- Umsetzung von bau- und betriebstechnischen Maßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit durch zeitnahe zusätzliche mikrobiologische Untersuchungen
Sie wollen eine preisgünstige Lösung und sich selbst um die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung kümmern? Mit unserem praktischen Muster können Sie als Betreiber eines Kühlturms oder einer Verdunstungskühlanlage Schritt für Schritt die benötigten Daten Ihrer Anlagen eintragen und werden durch die hygienischen Bewertungskriterien geführt. Am Ende haben Sie eine rechtsichere Gefährdungsbeurteilung im Sinne der 42. BImSchV bzw. VDI 2047 vorliegen. Für eine besonders einfache Handhabung haben wir die Muster-Gefährdungsbeurteilung mit hilfreichen Ausfüllhinweisen versehen. Interesse? Dann schicken wir Ihnen die 54-Seiten umfassenden Muster-Gefährdungsbeurteilungen zum Selbstausfüllen gerne per E-Mail zu.