Gefährdungsbeurteilungen nach 42. BImSchV für Kühlturm, Nassabscheider & Verdunstungskühlanlage
Auch als praktisches Muster zum Selbsterstellen
Sie betreiben einen Kühlturm, Nassabscheider oder Verdunstungskühlanlagen, die der 42. BImSchV (sogenannte Legionellenverordnung) unterliegen? Sie müssen für eine Bestandsanlage, Neuanlage oder aufgrund einer Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme eine Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV für Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen erstellen?
Wir beraten Sie hierzu gerne, machen für Sie professionelle, rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen gemäß 42. BImSchV bzw. VDI 2047 oder stellen Ihnen auf Wunsch Muster-Gefährdungsbeurteilungen zum Erstellen in Eigenregie zur Verfügung.

„Wir erstellen für Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen nach der 42. BImSchV für Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen, RLT-Anlagen und Nassabscheider. Für preisbewusste Betreiber stellen wir eine Muster-Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. So können Sie diese gesetzeskonform und einfach selbst erstellen!“
Die Vorteile im Überblick:
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WISSENSWERTES ZUR GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG GEMÄSS 42. BIMSCHV

Verdunstungskühlanlage
Als rechtliche Anforderungen für die Gefährdungsbeurteilungen gelten unter anderem die 42. BImSchV, § 4 des Arbeitsschutz Gesetzes sowie die Richtlinie VDI 2047. Aber auch die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die Gefahrstoff Verordnung (GefStoffV) legen hierfür die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Ihren Kühlturm, Ihren Nassabscheider und Ihre Verdunstungskühlanlage in Bezug auf ihre hygienisch relevante Probleme zu bewerten und auf dieser Basis Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Gefahrenabwehr bzw. Prävention ergreifen zu können. Dadurch minimieren sich auch die Haftungsrisiken für Sie als betreibende Person. Denn im Kühlwasser können Legionellen enthalten sein, die ein hohes Risiko für die Gesundheit darstellen, wie viele Epidemien, zum Beispiel 2013 in Warstein, zeigen.
42. BImSchV Gefährdungsbeurteilung: Gesetzliche Pflichten und Anforderungen
Die neue Bundesimmisionsschutzverordnung gilt seit August 2017. Für Bestandsanlagen, also Anlagen, die vor dem 19. August 2017 errichtet und vor dem 19. Februar 2018 in Betrieb genommen wurden, ist eine Gefährdungsbeurteilung bei einer sogenannten Wiederinbetriebnahme eine gesetzliche Pflicht. Eine Wiederinbetriebnahme liegt z. B. vor, wenn Lage, Beschaffenheit oder Anlagenbetrieb geändert wurden, was sich auf die Vermehrung oder die Ausbreitung von Legionellen auswirken kann. Das kann bereits bei einem Wechsel des Biozids, neu in Betrieb genommenen Wasseraufbereitungsanlagen oder wesentlichen Veränderungen bei der Wasserführung, z. B. durch neu zu kühlende Maschinen, der Fall sein. Bei einer Inbetriebnahme sogenannter Neuanlagen sind Gefährdungsbeurteilungen immer durchzuführen. Neuanlagen sind alle Anlagen, die keine Bestandsanlagen sind. Alle Anlagen, die nach dem 19. August 2017 errichtet wurden, gelten demnach als Neuanlagen.
Weiter muss bei Gefährdungsbeurteilungen für Kühltürme und Verdunstungskühler mindestens eine hygienisch fachkundige Person beteiligt sein, die eine Schulung zum Erwerb der hygienischen Fachkunde nachweisen kann, die den Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 Blatt 4 entspricht. Neben der Gefährdungsanalyse müssen nach der Immisionsschutzverordnung außerdem ein Betriebstagebuch geführt und regelmäßige Laboruntersuchungen des Wasch- oder Kühlwassers durchgeführt werden. Nur so können Gefährdungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter vermieden werden.
Wichtig: Die 42. BImSchV ist nicht nur eine Richtlinie, sondern muss als Gesetz zwingend umgesetzt und dokumentiert werden. Andernfalls drohen hohe Strafen.
Wesentliche Bestandteile sind das Betriebstagebuch, die Risikoanalyse und die Risikobewertung, die das potenzielle Schadensausmaß, das hygienische Risiko für die Gesundheit und die Eintrittswahrscheinlichkeit von hygienisch bedingten Risiken der Anlage betrachten und daraus erforderliche Maßnahmen ableiten. Auf Basis dieser Informationen erstellen wir ein fundiertes Gutachten und erklären Ihnen detailliert, wie es weitergeht und welche Anforderungen auf Sie zu kommen.
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse identifiziert die kritischen Stellen und Zustände der Anlage, die ein Risiko für die Gesundheit darstellen könnten. Als Basis dient eine vollständige Dokumentation des Systems und eventueller Änderungen, die den Bau oder Betrieb betreffen.
Checkliste: Folgende Angaben müssen bei der Erstellung in der Gefährdungsbeurteilung enthalten sein
- Schema der Anlagen
- Dokumentation der technischen Daten
- Dokumentation der eingesetzten Werkstoffe
- Behandlungsprogramme
- Informationen zur Betriebsweise
- Durchführung von Reinigungs- und Instandhaltungsintervallen
- Informationen zur Wasserbeschaffenheit
- Bewertung des Aufstellorts im Hinblick auf mögliche Exposition und Gefahren
Risikobewertung
Hier geht es darum, das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit der hygienischen Risiken der Anlage zu bewerten. Wenn die Untersuchungsergebnisse von der Norm abweichen, sollten geeignete Maßnahmen zur Prävention ergriffen werden.
Solche Maßnahmen könnten beispielsweise folgende sein:
- Anpassung von Bioziden (ggf. Menge und Art)
- Erhöhung der Absalzung
- Regelmäßiger Wassertausch
- Reinigung und Desinfektion von Anlagenteilen
- Umsetzung von bau- und betriebstechnischen Maßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit durch zeitnahe zusätzliche mikrobiologische Untersuchungen
Sie wollen eine preisgünstige Lösung und sich selbst um die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Ihre Anlagen kümmern? Mit unserem praktischen Muster können Sie als betreibende Person eines Kühlturms oder einer Verdunstungskühlanlage Schritt für Schritt die benötigten Daten Ihrer Anlagen eintragen und werden durch die hygienischen Bewertungskriterien geführt. Am Ende haben Sie eine rechtsichere Gefährdungsbeurteilung im Sinne der 42. BImSchV bzw. VDI 2047 vorliegen. Für eine besonders einfache Handhabung haben wir die Muster-Gefährdungsbeurteilung mit hilfreichen Ausfüllhinweisen versehen. Interesse an einer Erstellung in Eigenregie? Dann schicken wir Ihnen die 54-Seiten umfassenden Muster-Gefährdungsbeurteilungen zum Selbstausfüllen gerne per E-Mail zu.
