Wasseraufbereitung & 42. BImSchV bei Nasswäschern und Nassabscheidern

Pflichten – Haftung – Aufwand – Legionellen – Kosten – Lösung

Nassabscheider in einer Lackierkabine

Nassabscheider in einer Lackierkabine

Nasswäscher oder Nassabscheider fallen in vielen Fällen unter die 42. BImSchV. Die Nassabscheider sind, neben den ebenfalls betroffenen Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen, sicherlich die Anlagenart, die am Wenigsten im Fokus der Betreiber stehen. In vielen Fällen werden diese weder gemeldet, noch die Pflichten gemäß 42. BImSchV eingehalten. In diesen Fällen sind die Rechtsfolgen für den Betreiber eines nicht gemeldeten Nassabscheiders ein unkalkulierbares Risiko. Auch bei der sinnvollen Wasseraufbereitung & Wasserbehandlung für Nassabscheider entstehen häufig eine Menge Fragen.

Die Fragen rund um Nassabscheider und die 42. BImSchV sind aus Kundensicht häufig ähnlich:

  • Fällt mein Nassabscheider überhaupt unter die 42. BImSchV
  • Welche Pflichten muss ich denn erfüllen?
  • Wie hoch ist der Aufwand hierfür?
  • Wie halte ich sicher die Legionellenwerte der 42. BImSchV ein?
  • Das zentrale Problem (fast) jeden Betreibers eines Nassabscheiders – Aufklärung & Beratung

Wann fällt ein Nassabscheider überhaupt unter die 42. BImSchV?

Ihr Nassabscheider fällt dann nicht unter die 42. BImSchV, wenn eine der folgenden Punkte erfüllt sind…

  1. Das Waschwasser dauerhaft einen pH-Wert von 4 oder weniger oder einen pH-Wert von 10 oder mehr hat
  2. Nassabscheider, bei denen das Abgas bzw. die Abluft für mindestens 10 Sekunden auf mindestens 72 °C erhitzt wird (trockenes Abgas)
  3. Nassabscheider, die ausschließlich mit Frischwasser im Durchlaufbetrieb betrieben werden.

In den meisten Fällen trifft keine Ausnahme zu und die Anlage fällt unter die 42. BImSchV.

Falls Sie unsicher sind – fragen Sie uns.

Welche gesetzlichen Pflichten muss ich denn erfüllen, wenn mein Nassabscheider bzw. mein Nasswäscher unter die 42. BImSchV fällt?

Die wesentlichen Pflichten für den Betrieb von Nassabscheidern sind:

  • Legionellenprüfung im Labor
  • Betriebsinterne Überprüfung des Nutzwassers
  • Betriebstagebuch führen
  • Behördliche Anzeigepflicht
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß 42. BImschV
  • Sachverständigenprüfung

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Pflichten finden Sie auf unserer Webseite unter folgenden Link:

Wie hoch ist der Aufwand bzw. die laufenden Kosten für die Erfüllung der 42. BImSchV und die Vermeidung von Rechtsrisiken?

Im Regelfall sind die Kosten gering. Es kommt jedoch darauf an, wen Sie Fragen. Häufig wird es unnötig kompliziert gemacht. Dabei ist der Aufwand, nachdem sich dies bei den Mitarbeitern etwas eingespielt hat, sehr überschaubar.

Regelmäßig muss gemäß der 42. BImSchV folgendes erledigt werden:

  • Führung eines Betriebstagebuches (ein praktikables, einfaches Betriebstagebuch erhalten Sie gerne von uns)
  • 14-tägige Eigenkontrolle (~5 Minuten Aufwand)
  • Laboruntersuchung durch ein akkreditiertes Labor (alle 3 Monate)

Einmalig bzw. bei Änderungen muss gemäß 42. BImSchV folgendes erledigt werden:

  • Anlage anmelden (kavka.bund.de )
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sachverständigenprüfung (alle 5 Jahre)

Dies sind zumindest die wesentlichen Punkte. Sehr überschaubar.

Wie hoch sind aber nun die laufenden Kosten für die Erfüllung der Pflichten der 42. BImSchV bei einem Nassabscheider?
Es kommt auf die Anlagenart, die Größe, die Wasserqualität, die ausgewaschenen Stoffe und eines mehr an.
Häufig sind die Kosten jedoch weniger als 1.000 € pro Jahr.

Wie halte ich sicher die Legionellenwerte der 42. BImSchV bei meinem Nassabscheider ein?

Ein ganz zentrales Thema aus Sicht der Arbeitsschutzes und zur Vermeidung von Haftungsrisiken sind sicherlich das Thema Legionellen im Wasser. Zusätzlich sollten diese eingehalten werden, wenn alle 3 Monate das Labor zur Überprüfung vorbei schaut. Ansonsten entsteht nur bürokratischer Aufwand und Folgekosten durch eine notwendige Nachuntersuchung des Labors und ggf. sogar Meldepflichten.

Da Legionellen Wasserbakterien sind, wachsen diese in vielen Nassabscheidern. Dies können Sie als Betreiber nicht verhindern. Sie haben im Regelfall am Ende nur die Möglichkeit die Legionellen durch geeignete Biozide abzutöten.

Die benötigten Mengen und in der Folge natürlich die Kosten sind in den meisten Fällen gering.

Die Auswahl und Menge eines Biozids bzw. Desinfektionsmittels ist erfahrungsgemäß in vielen Fällen nicht optimal und damit ineffizient. Spezifischen Wissen über Biozide für Nassabscheider oder Nasswäscher finden Sie hier unter folgendem Link:

Das zentrale Problem (fast) jeden Betreibers eines Nassabscheiders – Aufklärung & Beratung

Nach mehr als 100 Fällen Erfahrung rund um Nasswäscher und die 42. BImSchV können wir eines sicher sagen. Es steht und fällt (fast) alles mit einer Aufklärung der mit der Anlage betrauten Personen. Die Unklarheiten und Unsicherheiten was bzw. wie es zu tun ist rund um die 42. BImSchV ist zu hoch. Ist den betrauten Personen nicht genau bekannt, was wie zu machen ist, verläuft es meistens im Sand. Anders herum wird er oft als sehr unkompliziert empfunden, wenn es in einfacher Form den Mitarbeitern erklärt wird.

Die Erfüllung der 42. BImSchV ist einfacher & kostengünstiger als Sie denken. Eine übersichtliche Checkliste rund um die Pflichten gemäß der 42. BImSchV gibt es bei uns oben drauf.

Wir können Ihnen nur empfehlen – fragen Sie uns.

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