Sachverständigenprüfung gemäß § 14 der 42. BImSchV
Tipps, Ratgeber und Checkliste zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs
Auf Wunsch unserer Kunden haben wir bereits an vielen Sachverständigenprüfungen gemäß § 14 der 42. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) teilgenommen und möchten unsere Erfahrungen in diesem Ratgeber gerne mit Ihnen teilen. Dieser Artikel soll u. a. folgende Fragen beantworten:
- Wer kann die Prüfung durchführen?
- Was kostet eine Sachverständigen-/Inspektionsstellenprüfung?
- Welche Unterlagen sollten vorliegen?
- Wie können Sie sich auf die Überprüfung vorbereiten?
- Wie sieht eine Überprüfung in der Praxis aus?
- Wo bekomme ich eine Check-/Prüfliste zur Vorbereitung?
Sachverständigenprüfung – was Sie wissen sollten
Wichtige Fakten zur Sachverständigenprüfung
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider müssen gemäß § 14 der 42. BImSchV regelmäßig überprüft werden. Dabei handelt es sich um eine zentrale Betreiberpflicht mit hoher Priorität. Da durchgeführte Sachverständigenüberprüfungen unter www.kavka.bund.de eingepflegt werden, ist es den Aufsichtsbehörden möglich, Betreiber, die keine Prüfung durchführen ließen, ausfindig zu machen. Zwar kann man über die rechtlichen Folgen aufgrund fehlender Erfahrungswerte noch nicht viel sagen, es ist jedoch zu erwarten, dass die Aufsichtsbehörden den betroffenen Betreiber eine enge Frist zur zeitnahen Durchführung der Sachverständigenprüfung gemäß § 14 de 42. BImSchV setzen. Sollten Betreiber diese Frist nicht einhalten, sind gewisse Auflagen und/oder Bußgelder gesetzlich vorgesehen. Somit sind also hohe Strafen zu erwarten, sollte ein Schadens- bzw. sogar Todesfall eintreten, ohne dass vorab eine Sachverständigenprüfung durchgeführt wurde.
Die Sachverständigenprüfung gemäß § 14 der 42. BImSchV im Überblick:
- Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider müssen regelmäßig geprüft werden
- Die Überprüfung ist eine gesetzliche Pflicht und findet alle 5 Jahre statt
- Die Überprüfung kann durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A durchgeführt werden
- Das Überprüfungsprotokoll wird an die zuständige Behörde (Umweltamt) übermittelt bzw. unter www.kavka.bund.de hochgeladen
Inspektionsstelle oder Sachverständiger – was ist der Unterschied?
Grundsätzlich gilt, dass die Prüfungen durch öffentlich bestellte Sachverständige und durch Inspektoren von akkreditierten Inspektionsstellen sehr ähnlich sind. Allerdings legen Sachverständige etwas mehr Wert auf die technischen Komponenten der Anlage. Inspektoren von akkreditierten Inspektionsstellen beschränken sich dagegen häufig darauf, inwieweit die rechtlichen Betreiberpflichten erfüllt werden. Sollte Ihre Anlage also technische oder optisch sichtbare Mängel aufweisen, könnte eine akkreditierte Inspektionsstelle von Typ A die klügere Wahl sein. Hierbei handelt es sich natürlich ausschließlich um unsere individuellen Erfahrungswerte.
Was kostet eine Sachverständigenprüfung?
Die Kosten für eine Anlage bewegen sich nach unseren Erfahrungen in den meisten Fällen zwischen 2.000 und 3.000 €. Sind mehrere Anlagen eines Betreibers am gleichen Ort zu überprüfen, kumuliert sich der Preis. Allerdings gibt es oft deutlichen Rabatt. Den meisten Sachverständigen und Inspektionsstellen ist es möglich, 2-3 Anlagen des gleichen Betreibers, die sich außerdem am selben Ort befinden, an einem Tag zu begutachten. Doch wir konnten bisher auch einige Abweichungen bei der Preisbildung feststellen: So kam es durchaus schon vor, dass Sachverständiger bis zu 6.000 € je Anlage verlangt haben.
Übrigens: Über einen Kooperationspartner können auch wir die Überprüfung gemäß 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider anbieten – inklusive Vorbereitungstermin bei Ihnen vor Ort. So können wir dabei helfen, dass die Überprüfung ohne signifikante Mängel und zu einem fairen Preis durchgeführt wird.
Ablauf einer Sachverständigenprüfung gemäß 42. BImSchV
Ein wesentlicher Irrglauben vieler Betreiber ist, dass die betroffenen Anlagen hauptsächlich technisch geprüft werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bis auf eine kurze Begehung der Anlage, meist am Ende der Überprüfung, prüfen die Sachverständigen in der Regel nur rechtliche Aspekte sowie die Einhaltung der Pflichten. Besonderes Augenmerk wird hier also auf die korrekte „Buchführung“ gelegt.
Zeitlich nimmt die Prüfung einer Anlage ca. 2-4 Stunden Zeit in Anspruch. Nach einer kurzen Einführung geht der Sachverständige oder Inspektor mit Ihnen seine Checkliste gemäß § 14 der 42. BImSchV durch. Dabei trägt der Prüfer seine Bemerkungen im Regelfall direkt in seinen Laptop ein. Inwieweit Ihre Aussagen überprüft werden, variiert von Fall zu Fall stark. Wir haben Prüfer kennengelernt, die den Aussagen von Betreibern weitestgehend vertrauen, ohne diese hinterher zu validieren. Es gibt jedoch auch Sachverständige und Inspektoren, die einige Aussagen überprüfen und fragen, wo das eine oder andere schriftlich festlegt ist. Dabei prüfen sie die Eintragungen im Betriebstagebuch des Kühlturms, der Verdunstungskühlanlage oder dem Nassabscheider meist besonders intensiv.
Tipps und Checkliste zur Vorbereitung auf die Sachverständigenprüfung
Folgende Unterlagen sollten für die Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs idealerweise vorliegen:
- Betriebstagebuch (mindestens mit Pflichtangaben gemäß Anhang 3 der 42. BImSchV)
- Technische Unterlagen zum Kühlturm, zur Verdunstungskühlanlage, Nassabscheider
- Instandhaltungs-/Wartungspläne (falls vorhanden)
- Bestätigung der Anmeldung der Anlage unter kavka.bund.de
- Laborberichte bisheriger Laboruntersuchungen gemäß 42. BImSchV (Legionellen / Koloniezahlen)
- Protokolle der Probenahmen gemäß 42. BImSchV (Legionellen / Koloniezahlen)
- Nachweis, dass es sich um ein gemäß 42. BImSchV akkreditiertes Labor handelt
- Datenblätter der eingesetzten Chemikalien
- Gefährdungsbeurteilung (falls erforderlich)
- Sonstige relevanten Unterlagen rund um den hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage
Die ideale Vorbereitung auf eine Sachverständigenprüfung besteht nach unserer Ansicht darin, die Checkliste zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs im Vorfeld durchzugehen.
Eine Checkliste zur Sachverständigenprüfung können Sie hier downloaden: Checkliste / Prüfliste Sachverständigenprüfung § 14 42. BImSchV
Sollten Sie Fragen rund um die Sachverständigenüberprüfung Ihrer Anlagen haben oder ein Angebot wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.